Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Vermietung studio 40, Alteburger Str. 40, 2.Hinterhof, 50678 Köln

Stand: 01.01.2024


§ 1 Allgemeines

1. studio 40 (stellvertretend durch Tomy Badurina Fotografie, Neuenahrer Str. 25, 50968 Köln) arbeiten ausschließlich nach folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erlangen keine Gültigkeit, einen Widerspruch unsererseits bedarf es nicht.

2. Wenn keine bestimmte Bindungsdauer fixiert ist, sind unsere Angebote freibleibend und unverbindlich.

3. Eingeräumte Mietoptionen können jederzeit unsererseits widerrufen werden, ohne daß ein Haftungsanspruch des Kunden entsteht.

4. Erteilte Aufträge werden rechtswirksam durch eine schriftliche Auftragsbestätigung seitens studio 40 bzw. des Auftraggebers (AG) auf Basis des in Schriftform erstellten Kostenvoranschlags oder der zuvor fernmündlich übermittelten Kostenschätzung.

Eine Bestätigung per E-Mail ist ausreichend.

5. Mündliche Vereinbarungen und Absprachen sind unwirksam, bis sie schriftlich fixiert und per E-Mail bestätigt sind.

6. Eingeräumte Mietoptionen unterliegen der allgemeinen Hausordnung.

§ 2 Inanspruchnahme der Studios und technischer Einrichtungen

1. studio 40 vermietet dem Auftraggeber, die im Mietvertrag erwähnten Räume zu dem dort festgelegten Zeitraum.

2. Eine Weitervermietung an Dritte ist unzulässig; allein der im Mietvertrag genannte Auftraggeber hat Anspruch auf Nutzung der Räume und der ihm überlassenen Gegenstände.

3. Mit Beendigung der Vertragsdauer ist das angemietete Studio in einem aufgeräumten und gereinigtem Zustand entsprechend zu hinterlassen. Dies entbindet nicht von der Zahlung der Endreinigung.

4. Als Leistungsort für alle von studio 40 zu erbringenden Leistungen ist das Studiogelände im 2.Hinterhof, Alteburger Str. 40, 50678 Köln-Altstadt-Süd.

5. Der Auftraggeber hat sich vor oder mit Beginn des Mietzeitraumes über die

ordnungsgemäße Beschaffenheit des Studios und der Gegenstände zu überzeugen. Werden Mängel nicht unmittelbar gerügt, gilt das Studio und Gegenstände als ordnungsgemäß abgenommen.

6. Die überlassenen Räume und Gegenstände sind pfleglich und ordnungsgemäß zu behandeln.


§ 3 Preisliste

Die Preisliste von studio 40 bzw. die dem Auftrag zugrundeliegende Kostenschätzung ist Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 4 Inanspruchnahme sonstiger Leistungen

1. Liegt der Stromverbrauch über der Stromkostenpauschale von 40 kW/h muss der Differenzbetrag zugezahlt werden.

2. Die Entscheidung über die Inbetriebnahme der Heizung übernimmt studio 40. Eine generelle Heizkostenpauschale gilt vom 01. September bis zum 01. April.

§ 5 Equipment

Mit der Inanspruchnahme der Räumlichkeiten erhält der AG die Möglichkeit, bestehendes hausinternes Lichtequipment zu nutzen.

Dieses Equipment kann zur Grundmiete hinzugebucht werden.

Eine Garantie auf die Verfügbarkeit über die Funktionstüchtigkeit des im Studio vorhandenen Equipments, kann nicht gegeben werden.

Von studio 40 über Dritte zu beschaffende Gegenstände werden zu den Mietsätzen der jeweiligen Drittfirmen zuzüglich Verwaltungs- und Beschaffungskosten (Handling-Fee) in Rechnung gestellt.

Der AG ist verpflichtet, die ihm überlassenen Gegenstände pfleglich zu behandeln und ordnungsgemäß zu verwahren.

Er ist nicht befugt, sie an Dritte weiterzuvermieten oder zu überlassen.

Die von studio 40 angemieteten Gegenstände dürfen nicht verändert werden. Dem AG ist es freigestellt eigenes Equipment mitzubringen und auf eigene Gefahr einzusetzen. Hierbei ist vom AG sicherzustellen, dass

die Stromanschlüsse von studio 40 nicht beschädigt werden.


§ 6 Tonfestigkeit

studio 40 weist darauf hin, dass die Tonfestigkeit nicht wie in einem Tonstudio gegeben ist. Bei allen Maßnahmen, die ergriffen werden, um Störgeräusche bei Filmaufnahmen mit Ton abzuwenden bzw.zu minimieren, wird für trotzdem auftretende Störungen keine Verantwortung übernommen.


§ 7 Anmeldepflicht von Tieren

Der AG ist verpflichtet Tiere, die bei einer Produktion eingesetzt werden oder diese begleiten, zuvor schriftlich oder fernmündlich anzumelden.

Studio 40 behält sich vor dem Einsatz der Tiere im Studio zu widersprechen.

Die Tiere sind während der Mietdauer zu beaufsichtigen, wenn immer möglich an der Leine zu führen.

Die Behebung etwaiger Schäden, die durch die Tiere an den Studioflächen oder der technischen Einrichtung entstehen, werden durch studio 40 dem AG in Rechnung gestellt.


§ 8 Anmeldepflicht Pyrotechnik, Feuer, Wasser und Special Effects

Die Planung des Einsatzes von Feuer, Wasser

oder anderen Special-Effects-Techniken ist seitens des AG vor Beginn der Mietdauer bei studio 40 anzumelden.

Studio 40 behält sich vor diesem Einsatz zu widersprechen,

sofern anzunehmen ist, dass die Mietflächen zu Schaden kommen.


§ 9 Haftung des Auftraggebers

1. Die Gefahr für die Mietsache und übernommene Gegenstände geht mit der Leistung an den AG über. Dies gilt auch für die Transport- und Versandgefahr, selbst wenn Transport und Versand durch studio 40 im Namen des Auftraggebers durchgeführt werden.

2. Der Auftraggeber haftet für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der Mietsache. Er haftet für alle Sach- und Personenschäden, die im mittelbaren und unmittelbaren Zusammenhang zur Studionutzung stehen.

3. Der Auftraggeber ist für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften und aller sonstigen behördlichen Vorschriften und Auflagen verantwortlich.

4. Während des Mietzeitraumes notwendig werdende Reparaturen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur unverzüglichen Anzeige aller während des Mietzeitraumes entstehenden Schäden.

5. Verlorene, defekte oder zerstörte Gegenstände sind nach Entscheidung von studio 40 entweder vom Auftraggeber auf dessen Kosten durch

gleichwertige Gegenstände zu ersetzen oder werden dem Auftraggeber zum

Tagespreis in Rechnung gestellt.

6. Der Auftraggeber trägt die Versicherungspflicht.


§ 10 Haftung studio 40


1. Der Auftraggeber übernimmt die Räumlichkeiten und technische Einrichtungen in dem Zustand, in dem sie sich bei Übergabe befinden.

2. studio 40 übernimmt keine Haftung, dass Räumlichkeiten oder technische Einrichtungen den behördlichen oder sonstigen Auflagen der beabsichtigten Nutzung gerecht werden. Der Auftraggeber hat sich über die bestehenden Vorschriften zu informieren.

3. studio 40 übernimmt keine Haftung, für den Fall, dass dem Auftraggeber durch Störung oder Ausfall der Mietsache Schäden jedweder Art entstehen.


§ 11 Rechnungs- und Zahlungsbedingungen


1. Nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum gelten Rechnungen als anerkannt. Durch Widerspruch wird die Fälligkeit der Zahlung nicht aufgeschoben.

2. Alle Rechnungen sind porto- und spesenfrei innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug in den Geschäftsräumen der studio 40 stellvertretend durch Tomy Badurina Fotografie zu leisten oder auf eines der angegebenen Konten zu überweisen.

3. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen i.H.v. 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Postbank Dortmund zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden wird hierdurch nicht ausgeschlossen.


§ 12 Beendigung des Vertrages

1. studio 40 ist berechtigt, ohne Einhalt von Kündigungsfristen unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzverpflichtungen des Auftraggebers vorzeitig zu lösen oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber seine Zahlungen einstellt, gegen ihn ein gerichtliches Vergleichs- oder Insolvenzverfahren oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren eingeleitet wurde.

2. Eine fristlose Beendigung des Vertrages ist ferner möglich, wenn der Auftraggeber grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Verpflichtungen des Vertrages verstößt, die mit den Interessen der studio 40 nicht mehr zu vereinbaren sind.

3. Bei einem vorzeitigen Rücktritt des Auftraggebers von 7 Tagen vor Mietbeginn ist die Stornierung kostenlos, bei 2 Tagen vor Mietbeginn muß er 50% der im Vertrag oder im Kostenvoranschlag aufgeführten Tagesaufwendungen zahlen. Bei Stornierung am Tag der Buchung fallen 100% der im Vertrag oder Kostenvpranschlag aufgeführten

Tagesaufwendungen an.

§ 13 Gerichtstand und Erfüllungsort


1. Anzuwendendes Recht: Die Rechtsbeziehung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers, wenn er und der Auftraggeber Vollkaufleute im Sinne des Deutschen HGB sind.